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Die Charakteristik von Gold
Seit Jahrhunderten gilt Gold als besondere Vermögensanlage. Gold war sogar bis in das 20. Jahrhundert die Grundlage einiger Währungen. Selbst US-Dollar war bis in die 1970er Jahre vom Gold abhängig.
Noch immer ist Gold ein beliebter Sachwert für Anleger. Auch wenn das Edelmaterial vor einiger Zeit seinen Höhenflug beendete, ist es noch immer ein attraktiver Sachwert. Eine Goldanlage hat folgende Eigenschaften, die der Anleger berücksichtigen muss:
- Der Sachwert ist nicht beliebig vermehrbar. Eine jährliche Förderung sowie auch die Goldreserven sind begrenzt.
- Der Goldwert ist vom Mensch bestimmt – nur ein Bruchteil von Gold wird in der Industrie eingesetzt. Somit bestimmt Nachfrage und Angebot den Goldpreis.
- Der Sachwert kann beliebig aufgeteilt werden. Entweder in Barren, Kilogramm oder Münzen, ganz egal, was der Anleger bevorzugt.
- Bei Gold herrscht ein liquider Markt. Dennoch unterliegt auch Gold immer wieder heftigen Schwankungen in beiden Richtungen.
Die Charakteristik von Immobilien
Auch Immobilien sind ein beliebter Sachwert. Immobilien verfügen über folgende Eigenschaften:
- Immobilien sind, im Unterschied zu Gold, jedoch nur in begrenzten Mengen verfügbar. Die Förderung von Immobilien ist mit viel Aufwand verbunden.
- Immobilien haben einen realen Wert und einen regelmäßigen Ertrag.
- Bei Eigentumswohnungen oder Eigenheimen besteht das Klumpenrisiko. Das bedeutet: Ein großer Teil des Anlagevermögens ist an einem Objekt gebunden bzw. wurde in dieses investiert.
- Immobilien verursachen laufende Kosten, bringen Risiken mit sich (Vermietung) und sind auch nicht frei von Schäden oder Sanierungen wie Reparaturen.
- Der Immobilienmarkt ist derzeit nur begrenzt transparent. Des Weiteren ist er auch nur begrenzt liquid. Der Wert der Immobilie ist abhängig von den Baukosten, den Präferenzen sowie auch der Zahlungsbereitschaft von Personen, die auf der Suche nach Immobilien sind.
- Auch Immobilienpreise unterliegen einer Schwankung – diese ist jedoch äußerst gering.
- Die Spekulationssteuer entfällt bei einer Nutzung des Anlegers in der Immobilie von mehr als drei Jahren.
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